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Amts- und Machtmissbrauch einer Jugendamts-Mitarbeiterin in Duisburg?

Die fehlende Sensibilität von Jugendamts-Mitarbeitern bei der Ausübung der ihnen vom Staat übertragenen Macht ist immer wieder trauriger Anlass für unsere Berichterstattung.

 Ob aus Überforderung (also fehlender Einsichtsfähigkeit oder fehlendem logischem Denkvermögen), aus autoritärer Verabsolutierung privater Wertvorstellungen oder schlichter Bösartigkeit (Unverschämtheit/Machtgehabe - siehe in diesem Fall das Zitat: "ICH entscheide das! Nicht SIE!"): Jugendamtsmitarbeiter sind einfach zu oft eine Gefahr für das Wohl der Kinder.
Änlich gelagerte Fälle mit eigener Homepage:

Ein weiterer Fall, in den das Jugendamt Duisburg involviert ist

Jugendamt und Amtsgericht Münster

Siehe auch folgenden Bericht in DIE ZEIT:
Machtmissbrauch und Gehässigkeiten beim Jugendamt Saarbrücken.

 Frau M. (Sozialarbeiterin) ist Mitarbeiterin des Jugendamts Duisburg. Herr Dr. med. Michael Körner und seine Kinder sind, wie es scheint, Opfer der Unverschämtheit und Machtbesessenheit dieser Dame sowie der Inkompetenz oder Blauäugigkeit ihres Vorgesetzten, Herrn Ansteeg-Linder. Dies ist unser Eindruck!

Unsere Bitte um eine Stellungnahme bleibt 'unerhört' ...
(Wir wenden uns daraufhin mit folgendem Brief an die Oberbürgermeisterin von Duisburg, Frau Zieling (SPD).)

 Dieser Eindruck stützt sich (leider) ausschließlich auf die Angaben, die Michael Körner uns gegenüber in ausführlichen Interviews gemacht hat, sowie auf die von ihm vorgelegten (amtlichen) Dokumente. Wir haben uns durchaus bemüht, unser Urteil nicht allein auf die Aussagen "einer Seite" zu gründen (ganz im Sinne unseres Grundsatzes: "Audiatur et altera pars!") und haben uns daher bemüht, eine Stellungnahme oder gar ein Interview von Frau M. zu bekommen. Unsere Mail sowie unser Fax wurden einer Antwort offenbar nicht für würdig befunden.

Die Vorgeschichte

Die "Leidens-" Geschichte von Michael Körner, Opfer des Duisburger Jugendamtes, beginnt im Frühling 2001: Peter-Paul, Sohn der Drobrovkas, geht in die erste Klasse der katholischen Grundschule Goldstraße in Duisburg. Es ist ein charmentes und liebenswertes Kind, beliebt bei Lehrkräften und Mitschülern, doch er hat ein Problem: Er leidet unter dem ADS-Syndrom, auch als Hyperaktivität bekannt, ist zappelig, kann keine fünf Minuten still sitzen und sich nur schwer auf eine Sache konzentrieren. Das führt in der Schule natürlich zu Problemen. Mama und Papa gehen zur Kinder- und Jugendpsychiatrie, und Peter-Paul wird dort für einige Wochen stationär aufgenommen. Auf ein ADS-Syndrom wollen sich die Ärzte dort nicht festlegen, sie vermuten eine Lese-Rechtschreib-Schwäche.

Ehekrise und Krankheit der Ehefrau

 Körner hat zu diesem Zeitpunkt übrigens eine 90-Stunden-Woche (arbeitet allerdings nicht als Arzt, sondern als Software-Entwickler). Und da ein Unglück selten allein kommt, verändert sich auch die Ehefrau in dieser Zeit dramatisch. Sie scheint mit der Erziehung der Kinder überfordert. Hinzu kommen deutliche Zeichen einer beginnenden psychischen Erkrankung (die dann später auch einen Aufenthalt in der Psychiatrie notwendig machen werden). Die Krise eskalisert und im April 2002 reicht die Frau schließlich die Scheidung ein und fordert den Vater ihrer Kinder auf, die eheliche Wohnung zu verlassen.

Das Jugendamt tritt in Erscheinung

 Ende April 2002 besucht Frau M. vom Jugendamt Duisburg die Familie. Michael Körner ist überzeugt, dass seine Frau mit der Rolle einer alleinerziehenden Mutter überfordert wäre und macht das der Jugendamts-Mitarbeiterin auch deutlich, traut sich allerdings nicht, die psychische Erkrankungen seiner Frau anzusprechen. Frau M. bemerkt von dieser Erkrankung nichts und scheint den Scheidungswunsch der Frau gut zu verstehen. Sie schlägt eine Erziehungshilfe in Gestalt einer Familienbegleiterin vor, also eine Person, die den familiären Alltag begleitet und die Mutter unterstützt. Michael Körner bietet an, eines der Kinder oder auch beide Kinder zu sich zu nehmen, doch Frau M. ist der Meinung, dass dies nicht zum Wohle der Kinder sei, weil diese ihren Lebensmittelpunkt bei der Mutter hätten.

Die Trennung der Eheleute

 Mitte Mai zieht Michael Körner aus der ehelichen Wohnung aus und zieht vorerst nach Aachen zu seinen Eltern. Er hat eigens als Arzt eine Teilzeitstelle (8.00 bis 14.00 Uhr) angenommen, um ggf. die Kinder zu sich nehmen zu können, weil er überzeugt davon ist, dass seine Frau den Anforderungen der Erziehung der beiden Kinder nicht gewachsen ist. Er besucht Frau und Kinder einmal wöchentlich, und nimmt im Einverständnis mit seiner Frau die Kinder auch für mehrere Tage mit zu sich nach Hause. Doch schon einen Monat später kommt es zu einem schweren Konflikt: Die Mutter will den Sohn in eine 5-Tages-Einrichtung geben. Dieser Schritt kommt für den Vater keineswegs überraschend, weiß er doch, dass seine Frau mit der Erziehung der Kinder überfordert ist. Er schlägt vor, den Jungen lieber zu sich zu nehmen, statt ihn in eine solche Einrichtung zu geben. Die Mutter ist damit nicht einverstanden. Er wendet sich an das Jugendamt und es wird für Anfang Juli ein Gesprächstermin vereinbart.

Widerrechtliche vollständige Entrechtung des Vaters durch das Jugendamt

W as dann beginnt, ist in seiner Dreistigkeit eigentlich unvorstellbar.
Bevor es zu dem Gespräch kommen kann, erfährt Michael Körner von einer Nachbarin seiner Frau, dass diese in die Psychiatrie gegangen sei und die Kinder in ein Kinderheim gebracht worden seien. Frau M. entschuldigt die nicht erfolgte Benachrichtigung des Vaters damit, dass "alles so schnell gegangen" sei und man habe seine Telefonnummer nicht gehabt! (Als ob es keine Telefonbücher gäbe ...). Sie verweist auf den anstehenden Gesprächstermin, und bittet, bis dahin zu warten. Man könne dann ja alles klären. Am Tage des Gesprächs erscheint der Vater, der noch immer gemeinsam mit seiner Frau Inhaber des Sorgerechts und des Aufenthaltsbestimmungsrechts für seine Kinder ist, und will seine Kinder abholen. Frau M. verweigert ihm jedoch die Herausgabe seiner Kinder. Es wird ihm eröffnet, dass er nicht erziehungsfähig sei (wohlgemerkt: Seine Frau ist in der Psychiatrie!). Die Verhaltensauffälligkeiten der Kinder werden ihm zur Last gelegt (wohlgemerkt: Seine Frau ist in der Psychiatrie!). Außerdem sei der Vater verantwortungslos, denn er habe nicht erkannt, dass seine Frau psychisch krank sei und Hilfe benötige ...

 Doch damit nicht genug: Man nötigt ihn, zu der widerrechtlichen Heimunterbringung nachträglich sogar noch seine Zustimmung zu erteilen. Als er die Unterschrift verweigern will, macht man ihm klar, dass das Amt eindeutig "am längeren Hebel" sitze, wenn er nicht kooperiere. Ob er nun unterschreibe oder nicht: Die Kinder würden ohnehin im Heim verbleiben und seine Weigerung würde allenfalls erforderlich machen, die Unterschrift gerichtlich zu ersetzen, und soetwas könne durchaus mit dem vollständigen Entzug des Sorgerechts einher gehen. Michael Körner, in rechtlichen Dingen wenig erfahren, ist fassungslos und fühlt sich überfahren. Er bittet darum, wenigstens einen eigenen Text verfassen zu dürfen, statt das ihm vorgelegte Formular zu unterschreiben. Dies wird ihm gestattet. (Siehe die Rückseiten der ihm zur Unterschrift vorgelegten Formulare).

 Die Kinder sind also im Heim. Der Vater darf sie zwar anrufen, aber er darf sie nicht besuchen (er darf seine eigenen Kinder nicht besuchen !). Die Telefonate werden abgehört und bei "unliebsamen Themen" (z. B. sobald es um den Heimaufenthalt selbst geht) wird das Gespräch unterbrochen. (Noch einmal: Es sind seine Kinder. Er hat sich nichts zu Schulden kommen lassen! Seine Frau ist, wie er gleich zu Beginn gesagt hatte, mit der Erziehung überfordert. Sie ist in der Psychiatrie.) Nach 10 Tagen schließlich (für Kinder eine Ewigkeit) darf der Vater erstmals seine Kinder besuchen.

Der Vater besorgt in Aachen in kürzester Zeit einen Schul- Hort- und Kindergartenplatz und stellt in Zusammenarbeit mit einer Heilpädagogin aus seinem Bekanntenkreis einen detaillierten Plan auf, wie der Alltag mit seinen Kindern aussehen könnte, wie er also "Erziehung" und "Beruf" (Halbtags-Stelle !) unter einen Hut bringen könnte. Er ruft Frau M. an, um die weitere Besuchsregelung zu besprechen und ihr seinen Plan vorzulegen. Doch, das ist kaum zu glauben: Frau M. verlangt von dem Vater, dass er seine Arbeitsstelle kündigen müsse, um in der Lage zu sein, für seine Kinder zu sorgen! Bevor er seine Stelle nicht gekündigt habe, hätten weitere Gespräche keinen Sinn. Ohne sein Einverständnis (er ist der Vater, hat das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht!) wird sein Sohn von der bisherigen Schule abgemeldet und bei einer heimnahen Schule angemeldet. Ohne seine Zustimmung wird verfügt, dass der Junge die Klasse wiederholt (nicht nur ohne seine Zustimmung, sondern trotz seiner Weigerung, dem zuzustimmen). (Siehe: Aktennotiz Gespräch M.)

Die Eheleute schließen sich kurz

 Zwei Tage später erhält Michael Körner einen Anruf von seiner Frau aus der Klinik. Sie äußert die Befürchtung, dass das Jugendamt sie hereinlegen wolle und bittet ihren Mann um Hilfe. Sie habe erfahren, dass Peter-Paul an eine andere Schule umgemeldet worden sei, ohne dass man sie um ihr Einverständnis gebeten habe. Ihr sei aber versprochen worden, dass sie ihre Kinder nach Entlassung aus der Klinik wieder bekomme. Sie gesteht ihrem Mann, dass auch sie einen Antrag auf Heimunterbringung unterschrieben habe (allerdings freiwillig und ohne unter Druck gesetzt worden zu sein), weil sie Angst gehabt habe, er, ihr Mann, habe ihr die Kinder wegnehmen wollen. Sie sei von Frau B., der "Familienbegleiterin", davon abgehalten worden, ihn anzurufen, als sie in die Psychiatrie gegangen sei. Frau B. habe gemeint, sie solle den Vater auf keinen Fall informieren, denn er habe das Sorgerecht und könnte in einer Stunde in Duisburg sein, um die Kinder abzuholen.

 Doch die Bereitschaft seiner Frau, mit ihm, ihrem Mann und dem Vater ihrer Kinder, zusammen zu arbeiten, währt nur kurz. Der Vater ringt sich daher dazu durch, bei Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder zu beantragen (siehe: Antrag beim Familiengericht). Doch das Gericht lässt nichts von sich hören ...

Einschaltung von Herrn Ansteeg-Linder, Vorgesetzter von Frau M.

 Herr Körner hofft, auf dem Wege über den Vorgesetzten von Frau M. eine Lösung zu finden. Dieser teilt dem Vater mit, dass das Jugendamt bezüglich der Herausgabe der Kinder keine Entscheidung treffen dürfe, das könne nur das Familiengericht. Eine eigenartige Antwort, denn das Jugendamt hat ja offenbar durch die Heimunterbringung der Kinder gegen den Willen des Vaters auch ohne Familiengericht Fakten geschaffen (und schaffen dürfen?). Folgender Brief von Michael Körner wurde passenderweise auch nie beantwortet!

 Ein Mitarbeiter des Jugendamtes eines anderen Stadt, der aus Angst vor Repressalien nicht genannt werden möchte, gibt dem Vater bei einem inoffiziellen Treffen schließlich den entscheidenden Hinweis: Er erklärt ihm, dass das Sorgerecht für die Kinder nach wie vor bei ihm und seiner Frau liege, da keine gerichtliche Entscheidung existiere. Er müsse bei größeren Entscheidungen nicht nur benachrichtigt, sondern auch um seine Erlaubnis gefragt werden. Die Vorgehensweise des Jugendamts sei daher form- und rechtswidrig.

 Herr Körner fordert daraufhin Frau M. und ihren Vorgesetzten, Herrn Ansteeg-Linder, schriftlich auf, ihm die Rechtsgrundlage für die Heimunterbringung seiner Kinder zu benennen. (Siehe: Brief an das Jugendamt Duisburg).

 Nach Erhalt dieser Briefe ruft Frau M. bei der Mutter an und erklärt ihr, sie könne den Vater nicht mehr länger hinhalten, die Mutter müsse die Kinder umgehend aus dem Heim abholen und sich mit ihnen verstecken. - Und genau das macht die Mutter auch! Sie ruft ihren Mann allerdings vom Bahnhof aus an und teilt ihm mit, sie werde mit den Kindern für einige Tage verreisen. - Der Vater wurde übrigens mit einem nichtssagenden Brief abgespeist. Er gibt sich damit aber nicht mehr zufrieden und verlangt wütend eine Antwort. Doch alles, was er erhält, ist erneut ein nichtssagender Brief - man kann einen Menschen durch derartige perfide "Ignoranz" und offensichtliches Nicht-Eingehen auf seine berechtigten Fragen durchaus "in den Wahnsinn treiben", vor allem, wenn dieser Mensch derartigen Machenschaften ausgeliefert ist.)

Einigkeit macht stark

 Das Familiengericht beraumt für Ende Oktober 2002 einen Termin an. In der Stellungnahme für das Gericht bescheinigt das Jugendamt beiden Eltern Unfähigkeit zur Erziehung ihrer Kinder und lässt das Gericht wissen, dass es für den Fall, dass auch das Gericht beide Eltern für erziehungsunfähig halten sollte, gern bereit sei, das Aufenthaltungsbestimmungsrecht für die Kinder von Amts wegen zu übernehmen. Dieser Satz lässt offenbar die Kindesmutter aufhorchen, die bis dahin vermutlich der Meinung war, das Jugendamt sei ausschließlich "auf ihrer Seite" (das Verhalten von Frau M. gab ihr zu dieser Vermutung allerdings auch allen Anlass!). Sie sucht nun erneut die Aussprache mit ihrem Mann, der bei dieser Gelegenheit erfährt, dass auch sie vom Jugendamt unter Druck gesetzt worden war (Frau M.: "Das bestimme ich, nicht sie!"). Die Eheleute einigen sich, gegenseitig ihre Anträge bei Gericht zurückzuziehen: Peter-Paul soll zum Vater nach Aachen und Patricia bei der Mutter in Duisburg verbleiben. Beide sind sich in einem völlig einig: Vom Jugendamt wollen sie keine 'Hilfe' mehr.

Dienstaufsichtsbeschwerde sind "formlos", "fristlos" und "nutzlos" ...

Michael Körner macht nun mit einem Schreiben die Oberbürgermeisterin von Duisburg, Frau Bärbel Zieling, auf die Machenschaften des Jugendamtes aufmerksam. Die Beschwerde wird von der Oberbürgermeisterin dem Jugendamt zur Bearbeitung übergeben (schießlich sind die es ja, die den Fall kennen ...) und Michael Körner erhält folgenden Antwortbrief.

Dr. Peter Niehenke
6. Januar 2003

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