Aktennotiz Gespräch Frau Mathenaer 16.7.2002
Ich habe angerufen, um über einige Punkte Klärung zu erhalten:
Besuchsrecht:
Es wurde vereinbart, daß ich meine Kinder einmal in der Woche sehen darf, Samstags oder Sonntags, das darf ich frei entscheiden. Häufiger als einmal in der Woche solle ich die Kinder auch nicht sehen, weil sie das verwirren würde.
Zwischendurch mußte ich mir noch den Vorwurf anhören, daß ich mir auch eine Arbeit in Dusburg hätte suchen können, ich mich aber durch meinen Rückzug nach Aachen nicht für die Kinder entschieden habe. Ich erwiderte, daß ich gerne nach Duisburg komme, wenn sie einen Job für mich haben. Frau M. beantwortete dies mit einer Wiederholung des Vorwurfs.
Schule:
Frau M. sagte, daß Frau Jaberi (Schulleiterin v. Peter) die Empfehlung ausgesprochen habe, Peter die 2. Klasse wiederholen zu lassen. Ich wurde zwar noch am Sonntag gefragt, ob ich damit einverstanden sei, und war es nicht, aber mein Einverständnis ist angeblich völlig belanglos. Wenn Frau Jaberi das so geschrieben hat, wird Peter keine Schule für das 3. Schuljahr aufnehmen.
Frau M. teilte mir weiterhin mit, daß Peter nicht mehr in die Goldstraße zurückkehren würde, da dies zu weit sei. Meine Folgefrage, ob Peter demnach auch über die Sommerferien hinaus im Heim verbleiben solle, wurde dahingehend beantwortet, daß er, wenn Susanne wieder aus der Klinik kommt, in einer Fünf-Tage-Betreuung verbleiben wird, und am Wochenende nach Hause zurückkehren wird, also zu seiner Mutter.
Meine Frage, ob Peter gefördert werden würde, um seine Defizite aufzuholen, wurde zunächst bejaht, bei genauerem Nachfragen handelt es sich jedoch lediglich um eine Hausaufgabenbetreuung. Eine schulische Betreuung findet während der Sommerferien nicht statt. Ich sagte, daß ich dieses leisten könne und wolle, dieses endete mit einem Hin- und Her über die Frage, was für das Kind besser sei: die Klasse wiederholen oder weiterkommen. Eine Einigung auf diesem Thema war nicht zu erzielen.
Ich als Vater:
Ich machte nochmals deutlich, daß ich mit der Vorgehensweise und den Ansichten des Jugendamtes nicht einverstanden bin, und daß ich mich übergangen fühle. Es wird zwar immer gesagt, daß als Vater sorgeberechtigt und in der Pflicht bin, aber daß weder meine Meinung noch meine Präzenz in irgendeiner Weise gewürdigt wird, und ich um eine stärkere Einbeziehung bitte. Ich sagte, daß ich bereit bin, die Kinder zu mir nach Aachen zu nehmen. Frau M. sagte, daß ich erst meine Arbeit aufgeben müsse, bevor das auch nur in Erwägung gezogen wird. Ich fragte, ob sie das ernst meine, und mit welcher Begründung das so sein solle. Es gäbe doch auch berufstätige Mütter. Müsse man denen dann auch die Kinder wegnehmen? Frau M. erklärte, daß meine Kinder ein besonderer Fall seien, die 24 Stunden Betreuung mit derselben Bezugsperson bräuchten. Nicht „mal hier und mal da“. Ich sagte, Peter gehe zur Schule und Patricia in den Kindergarten. Und ich habe eine Arbeitsstelle von 8 bis 14 Uhr. Und was, wenn mich die Kinder mal während der Arbeitszeit brauchen? fragte Frau M. Dann verlasse ich eben meine Arbeitsstelle, sagte ich. Darauf würde ich es ankommen lassen. „Aber wir werden es nicht soweit kommen lassen“, erwiderte Frau M.
Wir hatten auch eine Diskussion über die Frage, ob das Heim in der Lage sei, die mütterliche bzw. väterliche Liebe zu ersetzen. Frau M. sagte, daß dieses jetzt unwichtig sei und die Gewöhnung an Regeln im Vordergrund stehe. (Wie gut, daß nicht ich das gesagt habe.)
Aufenthaltsbestimmungsrecht:
Ich sagte, daß ich einen Anwalt beauftragt habe, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für mich zu erwirken. Frau M. fragte allen Ernstes, zu welchem Zweck. Ich sagte ihr, daß ich die Kinder bei ihrem Vater derzeit besser aufgehoben sehe als bei ihrer Mutter. Frau M. fragte, an welches Gericht das geschickt worden sei, weil sie ja dann auch hinzugezogen werden würde. Das wußte ich nicht (und hätte es ohnehin nicht gesagt, denn das letzte, was ich will, ist ihre Meinung).
Im folgenden kam es zu einer Diskussion darüber, inwieweit ich mehr erziehungsfähig bin als Susanne. Ich erhielt wieder den Vorwurf, daß ich an der Nichterziehung und Strukturlosigkeit meinen Anteil hätte. Was sei denn jetzt anders, fragte Frau M. Ich sagte, daß ich jetzt keine Rücksicht mehr auf meine Frau nehmen würde, was ich bislang getan hatte, weil ich ihr die Kinder nicht wegnehmen wollte. Ich sagte, daß ich Strukturen gehabt hatte, aber sie nicht gegen meine Frau durchsetzen hatte können. Frau M. schien im Folgenden darauf hinauszuwollen, daß ich verantwortungslos gehandelt habe, weil ich meine Frau nicht auch notfalls gegen ihren Willen in psychiatrische Behandlung gebracht hatte und das Ruder an mich gerissen hätte. Ich sagte, daß ich meine Frau geliebt habe, und daß manche Menschen nun mal nicht maschinell und in Paragraphen denken.
Ich sagte auch, daß wenn ich wüßte, daß ich meine Kinder dadurch bekommen würde, ich auch eine Kündigung meiner Arbeit in Betracht ziehen würde. Frau M. schien darauf für einen Moment einzugehen, wechselte aber dann wieder das Thema dahingehend, daß erst abgewartet werden müssen, wie die Psychiater meine Frau beurteilen würden. Wenn, so sagte sie, die Erziehungsunfähigkeit weiterbesteht, dann müßte man mich vieleicht tatsächlich verstärkt ins Boot holen.
Akteneinsicht:
Ich fragte, wann ich vorbeikommen könne, um Einsicht in die Akte zu nehmen. Frau M. sagte, ich würde überhaupt keine Einsicht bekommen, und auch kein Rechtsanwalt, das unterliege dem Datenschutz. Warum es mich überhaupt interessiere. Ich sagte, ich wolle wissen, welche Vorwürfe und Anschuldigungen gegen mich erhoben werden. Frau M. fragte, was ich meine, und daß es doch gar keine Vorwürfe gäbe. Na, daß die Kinder ins Heim kommen, anstelle daß ich gemäß § 20 benachrichtigt werde und man mich auffordert, mich solange um die Kinder zu kümmern. Das habe mit mir persönlich nichts zu tun, sagte Frau M., es gehe nur darum, daß die Kinder auffällig und beide Elternteile nicht erziehungsfähig seien. Das ist doch schon ein Vorwurf, meinte ich. Ich möchte wissen, worauf das Urteil über meine Erziehungsunfähigkeit gründet. Da muß doch irgendwas über mich in der Akte stehen. Frau M. sagte, daß dies auf dem Brief von Dr. Seidl und von Dr. Lüdecke gründete, und ich mich bemühen solle, diese vom Hausarzt zu bekommen.
Auf meine abschließende beiläufige Frage, ob sie selber Kinder habe, wurde Frau M. im Tonfall deutlich aggressiv und sagte, daß das irrelevant sei. Man müsse ja auch nicht drogenabhängig sein, um Drogenberater zu werden. Ich beendete daraufhin das Gespräch.