Michael Körner * 52072 Aachen

 

 

 

 

 

An das Jugendamt Duisburg

Frau M.

Sonnenwall 73

47049 Duisburg

 

 

 

Aachen, den 09.10.2002

 

 

Betrifft: Heimunterbringung Peter-Paul & Patricia xxxx, Hilfeplangespräch vom 25.9.2002

 

Sehr geehrte Frau M.,

 

hiermit lege ich den erstellten Hilfeplan Widerspruch ein.

 

Begründung:

 

Ich bin nicht mit der Heimunterbringung meiner Kinder einverstanden. Noch viel weniger mit deren Begründung, oder besser gesagt, nicht vorhandener Begründung.

 

Der gesamte Diskussionspunkt, der sich um diesen Umstand dreht, wurde einfach herausgelassen.

 

Ich bin nicht damit einverstanden, meine Kinder nur einmal in der Woche zu sehen. Ebenfalls nicht einverstanden, daß mir ein Wochends-Umgangsrecht verwehrt wird. Wenn ich damit dennoch einverstanden zu sein scheine, dann nur, weil die von Ihnen aufgestelle Alternative lautet, die Kinder gar nicht zu sehen oder zu sprechen.

 

Daß die Telefonate auf 2-3 mal in der Woche eingeschränkt werden sollen, darüber wurde gar nicht gesprochen. Noch viel weniger erklärte ich mich damit einverstanden.

 

Aus der Formulierung in Ihrem Schreiben geht nicht hervor, wer entschieden hat, daß die Kinder bis zur gerichtlichen Entscheidung im Heim bleiben sollen. Ich bitte Sie, mir das mitzuteilen.

 

Ihnen ist seit dem 4.7.2002 bekannt, daß ich nicht mit der Heimunterbringung einverstanden bin. Fernmündlich habe ich im Gespräch vom 16.7.2002 auch formell diesen „Antrag“ zurückgezogen. Ich habe durch meinen Antrag vor Gericht sowie durch mein Schreiben vom 16.9.2002 an Herrn Ansteeg-Linder meine Position auch schriftlich bekräftigt. Ich habe es im Hilfeplangespräch am 25.09.2002 nochmals wiederholt. Sie besaßen die Unverfrorenheit, mir darauf zu antworten, Sie wüßten von nichts, und eine schriftliche Rücknahme meines Antrages läge Ihnen nicht vor. Nun habe ich noch ein weiteres Schreiben an das Jugendamt Duisburg geschickt. Wieviele Schreiben und Mitteilungen benötigen Sie noch?

 

Mit welchem Recht verbleiben die Kinder weiterhin im Heim? Falls Ihre Antwort lauten sollte wie im HPG „weil meine Frau es beantragt hat“, lautet die Frage, warum der Antrag meiner Frau alleine ausreichend ist und ich dazu nicht gefragt werden muß.

 

Was hat sich an dem Tag abgespielt, als meine Frau ins Krankenhaus und die Kinder ins Heim kamen? Warum wurde ich nicht benachrichtigt?

 

Mit welcher Begründung wollten Sie mir meine Kinder am 4.7.2002 nicht herausgeben?

 

Mit welcher Begründung verwehren Sie mir die Einsicht in die Akten des Jugendamtes?

 

Ist Ihnen bekannt, daß das Sorgerecht meiner Frau nach §1674 geruht hat? Daß es möglicherweise immer noch ruht? Halten Sie meine Frau für erziehungsfähig? War sie es während ihres Krankenhausaufenthaltes?

 

Mit welchem Recht haben Sie meinen Sohn von der Schule abgemeldet? Mit welchem Recht für 14 Tage nicht in die Schule geschickt?

 

Warum mußte ich erst zu Ihrem Vorgesetzten, damit ich einen Termin für ein HPG bekomme?

 

Ist Ihnen bewußt, wieviel zusätzliches Leid Sie über meine Kinder gebracht haben? Ich erbitte eine Begründung, warum eine Heimunterbringung dem Aufenthalt bei ihrem Vater bzw. den Großeltern vorzuziehen ist.

 

Da es keinen mir bekannten Gerichtsbeschluß gibt, der Ihnen das Recht gibt, die Kinder gegen meinen Willen im Heim festzuhalten, trage ich mich schon seit Anfang an mit dem Gedanken, sie einfach aus dem Heim nach Hause mitzunehmen, um dieser bizarren Komödie/Tragödie ein Ende zu bereiten. Bisher habe ich davon Abstand genommen, weil Sie mich im Glauben ließen, es gäbe eine rechtliche Grundlage, und ich es mir mit den Behörden nicht verderben wollte. Inzwischen ist das Faß allerdings mehr als übergelaufen. Ich bitte, mir diese Rechtsgrundlage mitzuteilen. Sofern Sie es nicht tun, muß ich davon ausgehen, daß sie nicht existiert, und ich werde die Konsequenzen umgehend ziehen.

 

Sie haben 6 Tage Zeit, ab Zustellung dieses Schreibens, zu den einzelnen Punkten Stellung zu nehmen und meine Fragen (alle!) schriftlich zu beantworten (es zählt das Datum des Poststempels), andernfalls muß ich mir die Antworten von höherer Stelle einholen. Ich erwarte Ihre Antwort in der Form eines rechtsmittelfähigen Bescheides.

 

Mit freundlichen Grüßen