Dr. med. Peter Josef Dobrovka * Elsenborn 22 * 52072 Aachen

 

 

 

 

 

An das Jugendamt Duisburg

Herrn Ansteeg-Linder

Sonnenwall 73

47049 Duisburg

 

 

 

Aachen, den 15.09.2002

 

 

Betrifft: Heimunterbringung Peter-Paul & Patricia Dobrovka,unser Gespräch vom 10.9.2002

 

Sehr geehrter Herr Ansteeg-Linden,

 

wie bereits besprochen, herrscht in der Angelegenheit ein beklagenswerter Mangel an verbindlichem Schriftverkehr. Angesichts der schwerwiegenden Bedeutung der Situation und den abgelaufenen Unregelmäßigkeiten ein sehr beunruhigender Umstand. Ich fühle mich, wie schon angesprochen, von jeglichen Mitspracherechten ausgeschlossen. Zwar wird mein 50%-iges Sorgerecht immer wieder im Munde geführt, aber meine Meinung bedeutet offensichtlich nichts, bestenfalls werde ich mündlich informiert, wenn wieder einmal Fakten geschaffen wurden. Bestenfalls.

 

Ich bin daher auch wenig überrascht, daß gleich nach unserem Gespräch, in dem ich beklagte, auch vom anstehenden Hilfeplangespräch am 12.09. ausgeschlossen zu werden, wie von Zauberhand noch während ich auf dem Rückweg nach Aachen war, auch für mich ein Termin für diesen Tag zur Verfügung stand. Daß wegen der Kooperationsunwilligkeit meiner Frau zwei dieser Gespräche stattfinden müssen, schadet dabei nicht, da es ganz offensichtlich ist, daß es für alle Beteiligten organisatorisch einfacher ist, an dem Tag, an dem sie ohnehin zusammenkommen, eine Stunde länger zusammen zu bleiben.

Es ist sehr schade, daß ich diesen Termin nicht wahrnehmen konnte, aber ich bin berufstätig und mußte genau am 12.09.02 6 Stunden Arbeit nachholen, die ich mir ironischerweise gerade für unser Gespräch am 10.09.02 freigenommen hatte.

Daß der nächste Termin nun für den 25.09.02, also zwei Wochen später (!), angesetzt wurde, überrascht mich wieder nicht. Die Zeit vergeht und vergeht, und nichts bewegt sich voran.

 

Das ist insofern umso bedauerlicher, als daß alle die von Ihnen getroffenen (mündlichen) Zusagen in unserem Gespräch erst nach dem HPG in Kraft treten sollen.

 

Herr Lentz, den ich zum Gespräch mitgebracht hatte, versuchte mich zwar auf dem Rückweg mit Händen und Füßen davon zu überzeugen, daß das Gespräch sehr positiv verlaufen sei, aber ich persönlich habe immer noch ein sehr mulmiges Gefühl im Bauch. Ich hatte eigentlich gehofft, den gegenwärtigen Horror außergerichtlich zu beenden, bin aber vollkommen damit aufgelaufen. Daß Sie nichts dagegen haben, daß die Sache gerichtlich geklärt wird und es sogar ausdrücklich begrüßen, ist für mich nach wie vor verstörend, immerhin werden Methodik und Vorgehensweise des Jugendamtes dabei auf das Schärfste in Frage gestellt.

Sie haben immer wieder auf meine Frau als "den übeltäter" verwiesen, und das Jugendamt als reine Hilfe dargestellt, das nichts zu entscheiden hat, aber Fakt ist doch, daß das Jugendamt sehr wohl gewisse Entscheidungen gegen meinen ausdrücklichen Willen getroffen hat, sogar als ich de facto das 100%-ige Sorgerecht besaß (Frau im Krankenhaus -> Sorgerecht ruht). Angesichts dieser Faktenlage mutet es ein wenig grotesk an, daß das Jugendamt sich nun weigert, seine Entscheidungen rückabzuwickeln, unter der "Entschuldigung", daß es keine Entscheidungsgewalt hat.

 

Meine Frau spielt in diesem Zusammenhang sicher keine ruhmreiche Rolle, aber mit ihr war ich vor dem Eingriff des Jugendamtes noch wenigstens in der Lage, zu reden und gewisse Absprachen zu treffen. Sie ist derzeit gewiß nicht mein Hauptproblem, wenn nicht gewisse behördliche Personen mit Entscheidungsbefugnis sie dazu machen, indem sie wider jede Vernunft versuchen, ihr die Kinder zuzuführen, auch wenn sie aufgrund ihres äußerst labilen Zustandes derzeit null Erziehungsfähigkeit besitzt und vorwiegend um sich selbst kümmern muß.

 

Ich habe bereits mehrfach angeboten, mir von einem von Ihnen bestellten Gutachter meine vom Jugendamt offenbar in Frage gestellte Erziehungsfähigkeit bescheinigen zu lassen. Warum wird hierauf nicht eingegangen?

 

Zwar sollte spätestens seit meinem Gang zum Gericht klar geworden sein, daß ich nicht mit der Heimunterbringung meiner Kinder einverstanden bin, aber für die Akten sei es hier noch einmal ausdrücklich vermerkt:

 

Ich bin weder über die Heimunterbringung am 02.07.02 im Vorfeld benachrichtigt worden, noch war ich jemals damit einverstanden. Meine Unterschrift zur Einwilligung wurde mir nachträglich unter massivem psychischen Druck und Androhung gerichtlicher Schritte abgenötigt.

 

Meine Bereitschaft, die Kinder zu versorgen, wurde kontinuierlich ignoriert, auch als ich bereits einen Kindergartenplatz, eine Schule und einen Hort vorweisen darlegen konnte. Ich wurde mit wirren Anschuldigungen konfrontiert, die meine Erziehungsfähigkeit und –willigkeit in Frage stellten. Auf meine Angebote, gegebenenfalls einen Gutachter zu bestellen und  meine wohnlichen Verhältnisse zu inspizieren, wurde nie eingegangen bzw. mit seltsamen Begründungen und Forderungen abgetan, z.B. daß ich zuerst meine Arbeitsstelle aufgeben müsse.

 

Ich wurde nicht gefragt, und ich bin auch nicht einverstanden, daß mein Sohn Peter-Paul aus der Katholischen Grundschule Goldstraße einfach abgemeldet wurde und die letzen zwei Wochen nicht zur Schule gehen mußte.

 

Die Einsicht in die Akten des Jugendamtes wird mir, trotz entgegenstehender Gesetzeslage, mit der Begründung des "Datenschutzes" verwehrt.

 

Es wäre nett, wenn Sie auf den einen oder anderen Punkt hin eine schriftliche Stellungnahme abgeben könnten. Insbesondere würde mich eine konsistente Begründung interessieren, warum das Jugendamt meine Kinder weiterhin gegen meinen erklärten Willen unter Verwahrung behält.

 

Mit freundlichem Gruß