Michael Körner * 52072 Aachen
An die Stadtverwaltung Duisburg
Die Oberbürgermeisterin
47049 Duisburg
Aachen, den 27.10.2002
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Zieling,
ich erlaube mir hiermit, bei Ihnen eine
einzureichen, gegen folgende Mitarbeiter des Jugendamtes Duisburg, Sonnenwall 73, 47049 Duisburg:
wegen
Meine Familie ist dem Jugendamt seit Anfang des Jahres 2002 bekannt. Wir baten zunächst um ein Gespräch und später um Hilfe zur Erziehung. Dem vorangegangen war ein zweimaliger Aufenthalt meines Sohnes Peter-Paul in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Duisburg wegen schulischer Probleme und Verhaltensauffälligkeiten im Sinne eines ADS (= "Hyperaktivitätssyndrom") bzw. Lese-Rechtschreib-Schwäche (= "Legasthenie").
Der Grund, das Jugendamt um Hilfe zu bitten, lag daran, daß meine Frau mit meinem Sohn nicht mehr zurechtkam und sich in der Aufgabe, ihm Grenzen zu setzen, überfordert fühlte. ähnliche Probleme begannen sich auch mit unserer Tochter Patricia abzuzeichnen. Dessen ungeachtet trug meine Frau den Gedanken in sich, sich von mir scheiden zu lassen und die Erziehung unserer beiden Kinder alleine fortzusetzen.
Nach einigen gescheiterten Terminen kam Frau Matenaer am 30.04.2002 zu uns in die damals noch gemeinsame eheliche Wohnung in der Eigenstraße 61 zu Besuch. Zu diesem Zeitpunkt hatte meine Frau die Scheidung gerade in die Wege geleitet, ich hatte von ihrem Anwalt einen entsprechenden Brief erhalten. Wir erörterten zusammen mit Frau Matenaer die ehelichen und erzieherischen Probleme. Eine Erziehungshilfe in Gestalt einer Familienbegleiterin wurde uns zugesagt, welche meine Frau "fit für ihre Rolle als Mutter" machen sollte. Mögliche Beiträge meinerseits wurden mehr oder weniger direkt als überflüssig abgetan.
Am 14.05.2002 zog ich aus der gemeinsamen Wohnung in der Eigenstraße aus, um einerseits dem Verlangen meiner Frau genüge zu tun, welche dieses wünschte, andererseits hatte ich in Aachen eine ideale Arbeitsstelle gefunden, welche ich zum 15.05.2002 antreten mußte. Die Familienbegleiterin lernte ich so nicht mehr kennen. Da ich meiner Frau die Rolle der alleinerziehenden Mutter nach wie vor nicht zutraute, richtete ich mich in Aachen auf die Möglichkeit ein, eventuell selbst für die Versorgung der Kinder zuständig zu werden.
In den folgenden Wochen sah ich meine Familie regelmäßig, und die Kinder hielten sich auch tageweise bei mir in Aachen auf. Dabei fiel mir im Juni eine plötzliche dramatische Verhaltensänderung meiner Tochter auf. Sie wirkte u.a. aggressiv, lachte nicht mehr. Ich war einigermaßen besorgt, stellte jedoch fest, daß die Kooperationsbereitschaft meiner Frau auf einen Nullpunkt gefallen war, wofür ich zunächst keine Erklärung hatte. Sie wollte Peter in einer 5-Tages-Einrichtung unterbringen lassen. Mir gefiel diese Idee nicht, ich wollte dies in ihrem Beisein mit dem Jugendamt besprechen. Allerdings sperrte sich meine Frau dagegen, so machte ich am 01.07.2002 ohne sie mit Frau Matenaer einen Gesprächstermin für den 04.07.2002 aus.
Am 02.07.2002 erreichte mich der Anruf einer Nachbarin in der Eigenstraße, die mich darüber unterrichtete, daß meine Frau auf eigenen Wunsch stationär psychiatrisch im Marienhospital Duisburg aufgenommen worden war und meine Kinder in einem Kinderheim untergebracht worden waren. Nachdem es mir gelang, eine fernmündliche Verbindung zu Frau Matenaer herzustellen, bestätigte sie dies. Ich war entsetzt darüber, nicht über dieses Vorgehen informiert worden zu sein bzw. daß meine Zustimmung dazu nicht eingeholt worden war. Dies sollte im Termin am 04.07.2002 geklärt werden.
Hiermit Beschwerde gegen Frau Matenaer: Diese Vorgehensweise war nicht ordnungsgemäß. Als sorgeberechtigter Elternteil habe ich über derartige Maßnahmen unterrichtet und über meine Zustimmung befragt zu werden. Dies ist nicht geschehen.
Am 04.07.2002 fand das Gespräch mit Frau Matenaer im Jugendamt Duisburg statt. Ebenfalls anwesend war die Familienbegleiterin Frau Basso. Mein Wunsch, die Kinder mitzunehmen, wurde abschlägig beantwortet, weil ich nicht erziehungsfähig sei. Beide Damen überhäuften mich mit abstrusen Vorwürfen, u.a. wurde mir angelastet, an allen möglichen Verhaltensauffälligkeiten der Kinder die Hauptschuld zu tragen, weil ich mich zuwenig um die Erziehung gekümmert hätte und nicht erkannt hätte, daß meine Frau psychisch krank sei und dringender Hilfe bedurft hätte.
Man legte mir für meine Kinder je einen vorgeschriebenen Antrag vor, durch welche ich mittels meiner Unterschrift die unkorrekte Vorgehensweise nachträglich legitimieren sollte. Als ich mich zunächst weigerte, dieses zu unterschreiben, wurde mir in überaus liebenswürdigem und verständnisvollen Tonfall unmißverständlich klargemacht, daß das Jugendamt die Machtmittel besitzt, die Kinder auch ohne meine Unterschrift einzubehalten, und daß ich meine Kinder nicht zu Gesicht bekommen würde, solange ich mich unkooperativ verhielte. Sollte meine Unterschrift gerichtlich ersetzt werden müssen, so drohte mir auch ein teilweiser bis vollständiger Entzug des Sorgerechts.
Immerhin wurde mir gestattet, auf der Rückseite des Antrages für Peter-Paul einen eigenen Text zu verfassen. Diese Anträge liegen dem Jugendamt vor, ich verzichte auf eine Beifügung in den Anlagen.
Hiermit Beschwerde gegen Frau Matenaer: Diese Vorgehensweise war nicht nur nicht ordnungsgemäß, sie erfüllt sogar den Straftatbestand der Nötigung. Ich muß gegen solche Methoden auf das Entschiedenste protestieren, insbesondere wenn sie von Personen angewandt werden, die im Dienste der Staatsgewalt stehen.
Peter besuchte in den letzten beiden Wochen nicht mehr die Schule – entgegen der ursprünglichen Zusage, daß die Beschäftigten im Heim ihn wenigstens in der letzten Schulwoche fahren würden. Das Jugendamt meldete ihn außerdem von seiner gewohnten Schule ab bzw. auf eine heimnahe Grundschule an – ohne meine Frau oder mich um ihre Meinung zu fragen. Ich wurde allerdings über den Erzieher Peter Ambaum gefragt, ob ich dem zustimme, daß Peter-Paul die zweite Klasse wiederholt. Ich stimmte nicht zu. In einem konspirativen Gespräch verständigte Frau Matenaer sich allerdings mit Peter-Pauls ehemaliger Klassenlehrerin, Frau Jaberi, Peter-Paul nicht in die dritte Klasse zu versetzen, wie es ursprünglich sowohl mir als auch meiner Frau zugesagt worden war.
Hiermit Beschwerde gegen Frau Matenaer: Die sorgeberechtigten Eltern müssen ihre Zustimmung zu einem Schulwechsel geben. Diese wurde nicht eingeholt. Desweiteren wurde die Schulpflicht von Peter-Paul verletzt. Etwas, für das Eltern ein Bußgeld zahlen müssen.
Am 16.07.2002 fand ein Telefongespräch mit Frau Matenaer statt, in dem ich versuchte, sie von meiner Erziehungsfähigkeit zu überzeugen bzw. mir eine Chance zu geben, selbige unter Beweis zu stellen. Das Gedächtnisprotokoll habe ich als Anlage beigefügt. Es sollte für sich sprechen.
Es folgte ein Monat mit regelmäßigen Besuchen meiner Kinder im Heim. Auch wenn gewisse Stellungnahmen es anders darzustellen versuchen, fühlten sich die Kinder dort nicht wohl, und das Mindeste, was ich als Vater tun konnte, war sie meiner Liebe zu versichern, und zu versprechen, daß ich sie nicht im Stich lassen und mein bestes geben würde, sie aus dem Heim herauszuholen. Diese Haltung wurde mir später in der Stellungnahme des Jugendamtes negativ ausgelegt, und insbesondere der Erzieher Peter Ambaum bzw. später die Heimleiterin Frau Heuveldop versuchten mich dazu zu bringen, den Kindern zu sagen, es sei gut so, daß sie dort seien. Ebenso wurde versucht, die Kinder in dieser Weise zu indoktrinieren.
Hiermit Beschwerde gegen Frau Matenaer: Obgleich keine faßbaren Gründe vorlagen, betrieb sie kraft ihrer Amtsgewalt fortgesetzt die Separation des sorgeberechtigten Elternteils von seinen leiblichen Kindern. Dies erfüllt den Straftatbestand der Kindesentziehung.
Meine Frau konktaktierte mich in einem lichten Moment und wollte, daß wir uns zusammentun, um die Kinder aus dem Heim zu holen. Auch ihr kam es suspekt vor, daß das Jugendamt Peter-Paul einfach auf eine andere Schule umgemeldet hatte. Es waren Sommerferien, und diese Handlung wies darauf hin, daß die Kinder noch länger dort sein sollten. Ihr war aber versprochen worden, die Kinder wiederzubekommen, wenn sie am 23.08.2002 wieder nach Hause entlassen werden sollte. Leider überlegte es sich meine Frau wieder anders, so daß ich mir schließlich nicht anders zu helfen wußte, als vor dem Familiengericht Duisburg einen Antrag auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungrecht zu stellen. Ich stellte hierin eindeutig klar, daß ich keine Heimunterbringung wünsche, und wies auf die besondere Dringlichkeit wegen des Schulanfangs am 02.09.2002 hin, erhielt jedoch bis Mitte Oktober nicht einmal einen Gerichtstermin.
In meiner Verzweiflung versuchte ich mich an höhere Stellen zu wenden und erhielt für den 10.09.2002 einen Termin beim Vorgesetzten von Frau Matenaer, Herrn Ansteeg-Linder. Ich erfuhr desweiteren bei meinem sonntäglichen Heimbesuch von einer Erzieherin, daß am 12.09.2002 das erste Hilfeplangespräch stattfinden sollte. Ich war weder benachrichtigt noch eingeladen worden, was mich inzwischen jedoch nicht mehr überraschte.
Hiermit Beschwerde gegen Frau Matenaer: über den Zeitraum der Kindesentziehung hat sie mir alle Informationen und Auskünfte vorenthalten, die sie nur konnte. Ich wurde in jeder wichtigen Entscheidung übergangen.
Meine Mutter, der die Erzieher im Heim gesagt hatten, sie dürfe auf Weisung des Jugendamtes das Heimgelände nicht betreten, schrieb zwischenzeitlich einen Brief an das Jugendamt und bat um eine Erklärung.
Am 10.09.2002 war ich im Jugendamt Duisburg bei Herrn Ansteeg-Linder. Ich hatte mir diesmal einen Beistand mitgebracht, Herrn Martin Lentz. Das Gespräch verlief einigermaßen unbefriedigend für mich. Herr Ansteeg-Linder gab vor, die Akten nicht durchgelesen zu haben, um sich ein unvoreingenommenes Bild von mir machen zu können. Meine Fragen zur Rechtsgrundlage der fortgesetzten Kindesentziehung konnte bzw. wollte er nicht beantworten, er sagte lediglich, daß das Jugendamt nicht befugt sei, diesbezüglich (der Herausgabe meiner Kinder) eine Entscheidung zu treffen, nur das Familiengericht könne mir meine Kinder wiedergeben. Er konnte sich nicht vorstellen, daß Frau Matenaer mir gesagt haben sollte, ich müsse meinen Beruf aufgeben, bevor sie bereit sei, mit mir die Frage zu erörtern, ob ich die Kinder zu mir nach Hause nehmen könne.
Auf meine Frage, inwiefern es keine Entscheidung sei, die Kinder seit Anfang Juli im Heim festzuhalten, ging er nicht ein.
Immerhin stand er meinem Wunsch nach häufigerem Besuchskontakt und einer wochenendlichen Mitnahme der Kinder nach Hause positiv gegenüber. Dies solle ich im Hilfeplangespräch vorbringen.
Zum Thema Hilfeplangespräch meinte Herr Ansteeg-Linder, daß meine Frau sich nicht an einen Tisch mit mir zu setzen wünsche, und deshalb für mich ein anderer Termin als der 12.09.2002 gefunden werden müsse. Er wollte sich auch dafür einsetzen, daß zuvor noch einmal ein gemeinsamer Gesprächstermin mit mir, ihm und Frau Matenaer gemeinsam stattfinden sollte, um eventuelle "Mißverständnisse" aus dem Weg zu räumen.
Erwähnenswert ist noch, daß Herr Ansteeg-Linder versuchte, sich vor der schriftlichen Beantwortung des Briefes meiner Mutter zu drücken, indem er mich zum Boten seiner Botschaft machen wollte. Ich lehnte dies ab und bestand auf einer schriftlichen Antwort.
Noch während ich auf dem Rückweg von Duisburg nach Aachen war, rief Frau Matenaer bei mir zu Hause an (wie meine Mutter mir später berichtete) und wollte mir einen Termin für das Hilfeplangespräch am 12.09.2002 anbieten. Es war mir aufgrund seiner Kurzfristigkeit leider nicht möglich, ihn wahrzunehmen, so erhielt ich einen Ersatztermin für 2 Wochen später, den 25.09.2002.
In seinem Antwortschreiben an meine Mutter behauptete Herr Ansteeg-Linder, ein explizites Besuchsverbot sei durch das Jugendamt nicht ausgesprochen worden. Dies ist gelogen, ich selbst habe in den Akten des Heimes diese Anweisung gesehen. Entsprechend Beschwerde gegen Herrn Ansteeg-Linder für diese Fehlauskunft – auch wenn sie zur Folge hatte, daß das Besuchsverbot meiner Mutter aufgehoben wurde.
Am 15.09.2002 schrieb ich an Herrn Ansteeg-Linder einen Brief, indem ich mich über den Mangel an schriftlich-verbindlichen äußerungen beklagte und ihn aufforderte, eine Reihe von Fragen zu beantworten.
Am 18.09.2002 erreichte mich eine Einladung des Jugendamtes Duisburg zu einem Gespräch für denselbigen Tag um 9 Uhr, also ca. zwei Stunden, bevor der Brief mir zugestellt wurde. Ich rief Herrn Ansteeg-Linder an, er sagte, daß es ihm leid tue, aber das sei der einzige Termin gewesen, den er so kurzfristig anberaumen hatte können. Ich sagte ihm, daß ich ihm einen Brief geschrieben habe, der ihn bald erreichen müßte, falls er ihn nicht sogar schon erreicht hätte. Herr Ansteeg-Linder fragte, ob er ihn schriftlich beantworten solle. Ich bejahte und verwies nochmals auf den Umstand, daß ich so gut wie keine schriftlichen Stellungnahmen des Jugendamtes zum Fall meiner beiden Kinder besitze. Er versprach also, zu anworten.
Diese Antwort ist er mir bis zum heutigen Tage schuldig geblieben, obwohl ich ihn später noch einmal in einem Schreiben vom 09.10.2002 mit einer Fristsetzung von 6 Tagen ab Erhalt des Schreibens dazu aufforderte, ebenso schrieb ich eine letzte Warnung mit Androhung der Dienstaufsichtsbeschwerde am 16.10.2002. Beide Schreiben liegen dem Jugendamt vor, ich füge sie nicht der Anlage bei.
Hiermit Beschwerde gegen Herrn Ansteeg-Linder: Er ist seiner behördlichen Auskunftspflicht nicht nachgekommen.
Am 25.09.2002 fand das Hilfeplangespräch statt. Es verlief so unbefriedigend wie erwartet. Ich habe ein Gedächtnisprotokoll erstellt, das ich in der Anlage beifüge. Die später erhaltene Anlage zum Hilfeplangespräch sowie das offizielle Gesprächsprotokoll stellen die Sache aus einem etwas anderen Blickwinkel dar.
Ich erhielt in den folgenden Tagen von der Kindergeldkasse einen Bescheid, daß das Kindergeld in die Taschen des Jugendamtes umgeleitet worden war. Außerdem wurde mir noch ein Brief durch das Jugendamt zugestellt, indem die Kosten für die Heimunterbringung auf 3000 € pro Kind beziffert wurden und ich meine Einkünfte offenlegen sollte, damit meine Beanteiligung festgestellt werden konnte.
Hiermit Beschwerde gegen Frau Matenaer: Auf meine explizite Frage am 30.04.2002, was uns die Hilfe des Jugendamtes kosten würde, hatte sie geantwortet, es koste uns kein Geld, nur Arbeit.
Am 09.10.2002 schrieb ich neben dem Brief an Herrn Ansteeg-Linder auch noch einen Brief an Frau Matenaer, in welchem ich Einspruch gegen das Hilfeplangesprächsprotokoll erhob. Desweiteren verlangte ich die schriftliche Beantwortung der Rechtsgrundlage, warum meine Kinder im Heim festgehalten werden. Ich kündigte mehr oder weniger an, bei Verweigerung der schriftlichen Auskunft selbständig die Kinder einfach aus dem Heim mitzunehmen. Ich setzte eine Frist von sechs Tagen. Eine Beantwortung meiner Fragen erfolgte bis heute nicht, obwohl ich eine letzte Warnung mit Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde am 16.10.2002 verfaßte. Es war der identische Wortlaut wie das Schreiben selben Datums, das ich an Herrn Ansteeg-Linder gerichtet hatte.
Hiermit Beschwerde gegen Frau Matenaer: Sie ist ihrer behördlichen Auskunftspflicht nicht nachgekommen.
Am 09.10.2002 schrieb ich übrigens noch einen dritten Brief allgemein ans Jugendamt Duisburg, in welchem ich Einspruch gegen jedweden Versuch erhob, mich an den Kosten für die Heimunterbringung zu beteiligen.
Am 11.10.2002 rief in Reaktion auf meinen Brief Frau Matenaer meine Frau an, um in ihr ängste vor mir zu schüren. Sie gab ihr die Kinder heraus, woraufhin sich meine Frau Zuflucht in einem Frauenhaus suchte. Um Punkt 16 Uhr rief mich ein Unbekannter an, um mir vom Kinderheim "ausrichten" zu lassen, daß meine Frau die Kinder abgeholt hat. Im Kinderheim verweigerte man mir jegliche Erklärung und verwies mich an Frau Matenaer. Frau Matenaer und Herr Ansteeg-Linder waren natürlich nicht mehr erreichbar. In einem späteren Schreiben wird behauptet, meine Frau habe die Kinder auf eigene Verantwortung aus dem Kinderheim abgeholt. Das ist eine Lüge.
Hiermit Beschwerde gegen Frau Matenaer: Schon wieder wurde ich vor vollendete Tatsachen gestellt, anstatt vorab über wichige Vorgänge informiert zu werden. Desweiteren wird die Aktion fälschlicherweise meiner Frau zugeschrieben.
Ich habe noch am selben Tage Strafanzeige bei der Polizei in Aachen gegen Frau Matenaer erstattet, wegen Kindesentziehung, Nötigung und Amtsmißbrauch.
In der Stellungnahme des Jugendamtes, das Frau Matenaer verfaßt hat, werde ich mit psychiatrisierenden Begriffen wie "verstört", "verworren", "Gedankensprünge" etc. belegt. Auch lautet der Grundtenor des ganzen Schreibens: "uneinsichtiger Vater will alles besser wissen als ein halbes Dutzend Fachleute." Ich habe dazu eine Gegenstellungnahme verfaßt, welche in Anlage beiliegt. Wenn schon sonst nichts Gutes, so hatte diese Stellungnahme zumindest einen Vorteil: ich konnte meine Frau davon überzeugen, daß das Jugendamt danach trachtet, uns beiden die Kinder wegzunehmen, und wir dringend unseren Streit beilegen sollten. Dabei erfuhr ich, daß auch meine Frau von Frau Matenaer unter Druck gesetzt worden war, so mußte sie z.B., als sie am 23.08.2002 aus dem Marienhospital entlassen wurde, einen Folgeantrag unterschreiben, der die Kinder weiter im Heim belassen sollte.
Hiermit Beschwerde gegen Frau Matenaer: Der zweite Fall von Nötigung.
Inzwischen habe ich mich mit meiner Frau bezüglich der Kinder geeinigt. Vor allem besteht Einigkeit darin, daß wir es nicht noch einmal zulassen werden, daß sie wieder ins Heim zurückverfrachtet werden.
Was auch immer ihre Motive gewesen sein mögen: Was Frau Matenaer sich geleistet hat, ist meines Erachtens für eine Behörde nicht tragbar. Weder formell noch inhaltlich. Obgleich ich sorgeberechtigter Vater bin, wurden meine beiden Kinder zunächst ohne mein Wissen und dann ohne mein Einverständnis in ein Heim gesteckt, das alles ohne Rechtsgrundlage und ohne mir wenigstens mein Grundrecht auf rechtliches Gehör einzuräumen. Ich wurde noch nicht einmal für würdig befunden, einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu erhalten, gegen den ich zumindest formell Widerspruch hätte erheben können.
Es kann nicht angehen, einem geistig gesunden, als Arzt arbeitenden leiblichen Vater, der sich nichts zuschulden hat kommen lassen, von einer Behörde ohne jegliches Gerichtsurteil die Kinder weggenommen und vorenthalten werden, um sie stattdessen in einem teuren Kinderheim unterzubringen. Es gibt natürlich gewisse ähnliche Vorfälle in der Bundesrepublik, bei denen der Verdacht naheliegt, daß auf diese Weise die Belegung von Kinderheimen sichergestellt werden soll, die ansonsten von Schließung und Budgetkürzungen bedroht wären. Desweiteren gibt es Fälle, die nahelegen, daß Mitarbeiter von Jugenämtern Freunden und Bekannten Pflegekinder zuschanzen, weil dieses bekanntlich eine erhebliche Einkommenssteigerung darstellt. Es liegt mir fern, die Behauptung aufstellen zu wollen, das Jugenamt Duisburg sei in dieser Weise zu bewerten, aber ich will es auch nicht ausschließen, zumal ich nach meinem gesundem Menschenverstand keine naheliegendere bzw. plausiblere Erklärung finden kann. Denn wenn das alles lediglich auf Inkompetenz beruht, warum wird nicht mit offenen Karten gespielt? Wo ist das Gerichtsurteil oder auch nur der Antrag, daß das Jugendamt die Kinder für gefährdet hält und sie den Eltern zu entziehen sind? Was soll die ganze Geheimniskrämerei bei meinem Wunsch nach Transparenz, was sollen diese ganzen Lügen? Deutet das nicht darauf hin, daß hier jemand etwas zu verbergen hat?
Ob Inkompetenz oder Absicht, dies wird im Strafverfahren zu klären sein. Das Endergebnis ist auf jeden Fall dasselbe. Meine Kinder – insbesondere mein Sohn – haben bleibende Schäden davongetragen. Und ich auch. Ich habe ein tiefes Mißtrauen gegen behördliche Institutionen und ihre Vorgehensweisen entwickelt.
Ich ersuche Sie, Frau Oberbürgermeisterin, nach gründlicher Prüfung des Sachverhaltes ein Verfahren zur Entfernung von Frau Matenaer aus ihrer jetzigen Position einzuleiten, damit sie nicht noch mehr Schaden anrichten kann. Ich halte es für unzumutbar, eine Person, welche solch gravierenden Fehlentscheidungen trifft – sei es aus Inkompetenz oder niederen Beweggründen – und noch dazu strafrechtlich relevanter Mittel zu deren Durchsetzung bedient, in einem Amt zu beschäftigen, in welchem eine gehobene Verantwortung für Personen besteht.
Diese Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich vorwiegend gegen Frau Matenaer und Herrn Ansteeg-Linder. Herr Koths ist bislang nicht in der Angelegenheit in für mich wahrnehmbarer Weise in Erscheinung getreten und nur insofern involviert, als daß ich am 18.10.2002 ein von ihm unterzeichnetes Schreiben erhalten habe, in welchem er offenbar die Alleinverantwortung auf sich nehmen will. Insofern er in dieser häßlichen Geschichte tatsächlich eine tragende Rolle gespielt hat, richtet sich diese Dienstaufsichtsbeschwerde auch gegen ihn. Er sollte jedoch noch einmal überdenken, ob er sich diesen Schuh wirklich anziehen will.
Alle Briefe, die ich ans Jugendamt Duisburg gerichtet habe, sowie die an mich gerichteten Briefe und die gerichtlichen Unterlagen liegen dem Jugendamt Duisburg vor, ich verzichte auf eine Beifügung dieser Dokumente als Anlage.
Ich beantrage abschließend die Herausgabe der persönlichen Sachen meiner Kinder aus dem Kinderheim, welche meiner Frau von Herrn Peter Ambaum und Frau Heuveldop am 24.10.02 verweigert wurde. Ich hoffe, wir müssen nicht noch eine Strafanzeige wegen eines Eigentumsdeliktes dieser ohnehin schon sehr unglücklichen Liste an Beschwerden hinzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen: