Die Katastrophe des Herrn Greulich, der sich nicht ducken wollte
Eine leider noch immer aktuelle Farce aus 
Aktuell (12. Juli 2002): Bundesverfassungsgericht stoppt diesen widerlichen Zwangsburger Verfolgungswahn
Von unserem Mitarbeiter Fritjof Springorum
 Dies ist die Geschichte von Betram Greulich, geboren am 5. Oktober 1953, und, so sei versichert, sie wurde nicht von Franz Kafka ersonnen - oder doch? Ihr Schauplatz: Süddeutschland. Zwingend? Oder könnte sie so ähnlich in Wanne-Eickel stattfinden? Oder in Florenz?
Wer Sebastian Haffners kürzlich erschienene Erinnerungen "Geschichte eines Deutschen" gelesen hat, hat vielleicht noch seine Einschätzung der allgemeinen Haltung am Ende der Weimarer Republik im Gedächtnis: "Was es nicht mehr gab, war Lebensfreude, Liebenswürdigkeit, Harmlosigkeit, Wohlwollen, Verständnis, Gutwilligkeit, Großzügigkeit und Humor."
Wenn es dies, zumindest teilweise, zuvor und nach dem Zweiten Weltkrieg wieder gab, für Herrn Greulich konnte davon ab dem 3. August 1988 keine Rede mehr sein. An diesem Tag begab er sich ins Amt für Öffentliche Ordnung in Zwangsburg (offiziell 'Freiburg' genannt), um arglos, wie schon so oft, die fällige Verlängerung seiner "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" zu beantragen. Als Berufskraftfahrer hatte er - eine Seltenheit! - in Flensburg eine weiße Weste. Was hätte er fürchten sollten?
Fast eineinhalb Jahre vorher hatte man bei ihm Reste eine Marihuana-Tabak-Gemischs gefunden, und zwar "ohne daß er die Erlaubnis des Bundesgesundheitsamtes dafür besaß". Deshalb war er während eines Indien-Aufenthalts, also in Abwesenheit, zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je DM 40,- verurteilt worden, welche nach seiner Rückkehr in einer mündlichen Hauptverhandlung reduziert wurden auf 10 Tagessätze zu je DM 25,-. Mit Marihuana hatte er, gerichtsbekannt, zwischen 1970 und 1975 schon einmal zu tun, also im Alter zwischen 17 und 22 Jahren.
Herr Greulich hält die Gesetze ein, aber nicht peinlich genau. Da erinnert er etwas an "The Big Lebowsky" aus dem gleichnamigen Film, auch er ein Fossil der 60er/70er Jahre. Damals "Haschischzigaretten" mitgeraucht zu haben ("Don't bogart the joint, ma friend ...") kriminalisiere? Wer im sozialrevolutionär-romantischen Straßenkampf nie einen Stein geworfen hat, wessen Normensystem von den damaligen intensiven Diskussionen um Homosexualität, Notstandsgesetze, Abtreibung usw. nicht relativiert wurde, wer damals, völlig naiv, staats-, industrie- und kirchengläubig geblieben ist, der werfe meinetwegen den ersten Stein.
Peinlich genau hingegegen nimmt es Herr Greulich mit dem Grundgesetz. "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Und, auch da ganz Kind der 68er, sieht er die Würde des Individuums am ehesten von Behörden, staatlichen Institutionen und Gerichten bedroht. Aus eigener Erfahrung.
Im Jahre 1988 also brach das Unglück über ihn herein, als die Führerscheinbehörde von Zwangsburg sich an Kriminalpolizei von Zwangsburg wandte mit der Frage, ob hier gegen ihn Bedenken "inbezug auf seine persönliche Zuverlässigkeit oder in verkehrspolizeilicher Hinsicht" beständen. Bedenkenlos und zum Teil frei phantasierend machte die Polizeidirektion von Zwangsburg darauf aus Herrn Greulich einen "seit 1970 als Betäubungsmittel-Konsumenten und -Händler bekannten" Kriminellen. Nur eine berufsbedingte Dramatisierung der Polizei? Oder üble Nachrede und Verleumdung?
Nach dieser 'Brandmeldung' wollte es die Führerscheinbehörde nun genauer wissen und ersuchte das Freiburger Amtsgericht, ihr seine Strafakten zu übersenden, in denen sich seine "unbeschränkte Bundeszentralregisterauskunft" befand. Das Amtsgericht kam dem Ersuchen nach. Ein klarer Rechtsbruch (siehe dazu einen Auszug aus dem Schreiben des Landesbeauftragen für Datenschutz Baden-Württemberg vom 18. 10. 1993), der, wie üblich, für das Amtsgericht keinerlei Folgen hatte; nicht so für Herrn Greulich.
Doch nun ging's erst richtig los: Solchen unwahren, dramatisierenden und übelwollenden Verurteilungen seiner Person sah er sich nun öfter ausgesetzt, egal, ob er sich kooperativ zeigte oder zu einem 'Michael Kohlhaas' wurde. Besonders übel fallen dabei die Amtsärztin Frau Dr. Rechtssteiner-Rarra (dem Beschwerdezentrum durch fragwürdigen Eifer in in anderen Fällen hinlänglich bekannt) und Frau Dr. Laeger (siehe ihr Gutachten Seite 1, Gutachten Seite 2 und Gutachten Seite 3) vom Staatlichen Gesundheitsamt in Zwangsburg auf, welche für eine "psychische Beurteilung" von Herrn Greulich weder einen Auftrag noch die notwendige Entbindung von der Schweigepflicht noch die notwendige Kompetenz (was Frau Dr. Rechtsteiner-Rarra übrigens sogar selbst eingesteht!) besaßen, was sie aber nicht davon abhielten, seine Verkehrseignung in Zweifel zu ziehen, und zwar wegen seiner "Persönlichkeitsstruktur": Herr Greulich war ihr nicht devot genug und so jemandem kann man als Amtsperson halt mal zeigen, 'wo der Bartel den Most holt'. Und das heißt in diesem Fall: Man besteht auf dem sog. "Idioten-Test", also einem nicht gerade billigen medizinisch-psychologischen Gutachten, das allgemein unter Fachleuten als ausgesprochen fragwürdig angesehen wird, so daß Herr Greulich wahrlich gut beraten war, diesen Test konsequent abzulehnen.
Fußend auf diesen Zweifeln an seiner Kraftfahreignung wurden ihm daraufhin nicht nur seine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung, sondern gleich noch seine sämtlichen anderen Fahrerlaubnisse entzogen. So ist es gelungen, einen sicher sperrigen, aber voll in die Gesellschaft integrierten arbeitenden Menschen zu verbittern und durch einen unbegründeten Führerscheinentzug zum Sozialfall werden zu lassen. Er sucht seitdem sein Recht in vielen Richtungen, hoffend, hadernd, kritisierend, er korrespondiert und prozessiert, hat auch deshalb und dadurch einen Schuldenberg angehäuft, sieht die Fragwürdigkeit des Justizapparates, kann aber seit 12 Jahren von den verschiedenen juristischen Unternehmungen nicht lassen, die ausnahmslos alle (!) verloren gingen, aber - wer wollte es ihm verdenken - er hat sich darin verbissen. Bis heute haben sie es nicht geschafft, ihn in die Resignation zu treiben, ihn vom Feld zu stellen; er probiert's, er provoziert, er prozessiert, er lebt - und natürlich liegt er auch im Clinch mit der städtischen Wohnungsgesellschaft, deren Mieter er war (und er lebte 1 1/2 Jahre lang in diesem Wohnwagen), mit dem Zwangsburger Sozialamt, welches ihm just zu Weihnachten 2000 jegliche weitere Hilfe zum Lebensunterhalt in, wie das Zwangsburger Verwaltungsgericht erklärt (Az. 4-K 2629/00), unzulässiger Weise versagte und klagt nun wieder wegen "Versagung der Neuerteilung von Fahrerlaubnissen" (Az. 4-K 2275/99) ...
Bislang hat er, seit 1988, nicht nur die Stadt ein kleines Vermögen gekostet. Business as usual?
Für die Stadt, für die Gerichte, für viele Exponenten der Gesellschaft ist Herr Greulich ein Querulator, eine Strafe Gottes. Möglich - aber eine gerechte.
Fritjof Springorum 16. April 2001
P. S.: Eine ausführliche Darstellung der von den Behörden und den Gerichten hier begangenen Rechtsbrüche aus der Sicht eines Anwalts können Sie dem Text der Verfassungsbeschwerde nachlesen. Die Beschwerde wurde, wie "üblich" (der ehemalige Oberlandesrichter Dr. Schneider nennt es jedenfalls in seinem Buch Justizspiegel "üblich") nicht zur Entscheidung angenommen ...
|