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Macht verführt. Das gilt nicht nur für Politiker ...

 Auch Beamte, speziell natürlich Polizeibeamte, haben Macht. Diese Macht hat im Gesetz auch einen Namen: 'Entscheidungsspielraum'. Da nicht alle möglichen konkreten Situationen im menschlichen Miteinander, durch den Text eines Gesetzes oder einer Vorschrift im einzelnen erfaßt werden können, muß der Beamte 'vor Ort' eigenverantwortlich Entscheidungen treffen. Er muß Gesetze und Vorschriften 'sinngemäß' auf den von ihm zu entscheidenden Fall anwenden. Dazu ist es notwendig, dass er sich um Objektivität bemüht!

 Hier soll es nicht um die alltäglichen und menschlich-allzumenschlichen Fälle gehen, in denen ein Beamter mal übelgelaunt ist, sich mal nicht so höflich verhält, wie es die vielbeschworene 'Bürgernähe' verlangen würde. Auch Beamte haben ein Recht darauf, mal einen 'schlechten Tag' zu haben! Hier soll es um diejenigen Fälle gehen, in denen Beamte ihren notwendigen Entscheidungsspielraum missbraucht haben, z. B. um persönliche Abneigungen gegen bestimmte Individuen oder Gruppen auszuleben (z. B. Menschen, deren Aufzug, Auftreten oder deren Ansichten ihnen nicht passen, benachteiligen, Minderheiten diskriminieren etc.). Insbesondere geht es natürlich um solche Fälle, bei denen sogar Gesetze verletzt wurden.

 Auch in diesem Forum gilt, wie in allen Foren, der Grundsatz der 'Transparenz': Wenn nicht eindeutige gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen, werden die Namen aller am entsprechenden Konflikt beteiligten Personen hier genannt.



Fallbeispiele

Bundes- und Landesbehörden

fehlt noch

Städtische Behörden (nach Städten geordnet):

Helfen Sie der Polizei, verprügeln Sie sich selbst

Unsere Polizei - (Meist) Dein Freund und Helfer (5)

Behördenwillkür - Amtsmißbräuche, Amtsanmaßungen, Korruption ... (5)

Recht haben und Recht bekommen?
Wenn der Amtsschimmel wiehert

Amtsschimmel - Verirrungen im Paragraphenwald (0)